Marktgemeinde Frauental a. d. Lassnitz
Bürgerservice

Förderungen durch die Gemeinde



Solaranlagen und Photovoltaikanlagen
Förderung für die Errichtung und Erweiterung von Solaranlagen und Photovoltaikanlagen mit einer einmaligen Subvention von 50 % der Anschaffungskosten, max. jedoch € 250,--.

Voraussetzung:
- saldierende Rechnung
- Zahlungsbestätigung
Biomasseheizungsanlagen

Förderung von modernen Holzheizungen 50 % der Anschaffungskosten bis max. € 500.--.

Voraussetzung:
- Saldierende Rechung
- Zahlungsbestätigung

Heizkostenzuschuss
Für Ausgleichszulagenempfänger mit HWS in Frauental - € 75,-- pro Person und Jahr.
Geburtenzuschuss
Für Neugeborenen mit HWS in Frauental – einmalig € 100,--.

Voraussetzung:
- Vorlage der Geburtsurkunde
Studentenförderung

Bei Vorlage der Inskriptionsbestätigung und einer Familienbeihilfebestätigung oder einem Nachweis, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird, erhalten alle Studenten bis zum 27. Lebensjahr, die mit Hauptwohnsitz in Frauental a.d.L. wohnen, jährlich einen Zuschuss von € 250,00. Im Allgemeinen wird der Zuschuss maximal fünfmal pro Studierende(n) gewährt.

Schülerzuschüsse

Für Pflichtschüler mit HWS in Frauental - € 100,-- pro Schüler und Schuljahr.

Für Schüler an höheren bzw. weiterführenden Schulen mit HWS in Frauental bis zum 19. Lebensjahr, unter Vorlage einer Bestätigung der Schule und dem Bezug der Familienbeihilfe.

Zuschuss für Schüler zu Schulveranstaltungen
Für die Teilnahme von Schülern mit HWS in Frauental an Schulveranstaltungen (Wienwoche, Schwimmwoche, Schikurs etc.) - € 60,-- pro Schüler und Schuljahr.

Voraussetzung:
- Vorlage einer Teilnahmebestätigung
Zuschüsse zu Taxifahrten
Für Jugendliche mit HWS in Frauental ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr – 12 Gutscheine a € 4,-- pro Jahr.
Zuschuss zur Mehrphasenausbildung von Führerscheinneulingen
Für Personen mit HWS in Frauental, welche die Führerscheinprüfung abgelegt und in der Folge die Mehrphasenausbildung absolviert haben - € 100,--.

Voraussetzung:
- Vorlage der Bestätigung der Fahrschule über die absolvierte Mehrphasenausbildung (1. und 2. Perfektionsfahrt + Fahrsicherheitstraining)
- Nachweis des Führerscheines
Innovative Heizsysteme
Wie Wärmepumpen. Einmaliger Zuschuss von 50% der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von € 300,--.

Voraussetzung:
- saldierende Rechnung
- Zahlungsbestätigung
Elektrischer Energiespeicher und Lastmanagementsysteme zur Anhebung des Eigenverbrauchsanteils
Bei Photovoltaikanlagen einmaliger Zuschuss von 50% der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von € 200,--.

Voraussetzung:
- saldierende Rechnung
- Zahlungsbestätigung
Vor-Ort Energiecheck + Beratung
Gefördert werden Energieberatungen für private Haushalte. Es kommt ein hochqualifizierter Energieberater direkt ins Haus und nimmt die Ist-Situation auf. Unter folgenden Link finden Sie nähere Informationen: https://www.ich-tus.steiermark.at/cms/beitrag/11972550/105911805/

Gemeindezuschuss von 50% der nach der Landesförderung für den Hausbesitzer verbleibenden Kosten, max. € 75,00. Zu beantragen im Marktgemeindeamt unter Vorlage eines Nachweises über die durchgeführte Beratung (saldierte Rechnung) und über die Gewährung der Landesförderung.
Grünlandflächenförderung

Gefördert werden Grünlandflächen ab einer Gesamtgröße von 0,5 ha.

Gegenstand dieser Förderung sind Dauergrünlandflächen, Streuobstflächen und in Grünland umgewandelte Flächen im Gemeindegebiet Frauental a.d.L., welche zumindest einjährig als Wiesen bewirtschaftet worden sind.

Grundvoraussetzung für die Förderung ist ein zumindest zweimaliges Mähen der Flächen pro Jahr oder die Beweidung der gegenständlichen Flächen mit zumindest einmaliger Mahd.

Die Förderung beträgt je Hektar € 40,00 pro Jahr.

Besamungskostenzuschuss

Diese Förderung gilt für deckfähige Schafe, Ziegen, Stuten und Sauen, die in landwirtschaftlichen Betrieben im Gemeindegebiet von Frauental a.d.L. gehalten werden.

Schafe und Ziegen pro Jahr                        je € 3,00

Stuten pro Jahr                                                je € 21,00

20 deckfähige Sauen pro Jahr                    je € 15,00

Ab 21 bis max. 50 Sauen pro Jahr             je € 7,50



Nähere Informationen zu den Förderungen und Zuschüssen und deren Abwicklung erhalten sie im Marktgemeindeamt Frauental a.d.L. – FraClaudia Pommer (03462/2315-10), Schulgasse 1, 8523 Frauental a.d.L.
Marktgemeinde Frauental a.d.L.

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8523 Frauental
Tel.:+43 3462 2315
Fax:+43 3462 2315-240
Email:gemeinde@gde-frauental.at
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