Marktgemeinde Frauental a. d. Lassnitz
Bürgerservice

Hochzeiten





„Ja“ sagen zueinander

Wenn zwei Menschen „Ja“ sagen zueinander,
heißt das – sie wollen die Liebe wagen.

Wenn zwei Menschen „Ja“ sagen zueinander,
erklären sie sich bereit,
einander anzunehmen mit Vor- und Nachteilen,
Sonnen- und Schattenseiten.

Wenn zwei Menschen „Ja“ sagen zueinander,
und dies ein Leben lang zu sagen bereit sind,
geben sie einander
einen großen Vorschuss an Vertrauen;
sie trauen sich, einander zu trauen.
Sie ver-trauen einander.

Wenn zwei Menschen „Ja“ sagen zueinander
und bereit sind,
es bis ins hohe Alter zu wiederholen,
erfordert das Hingabe, Großmut
und die stete Bereitschaft,
zu vergeben und immer wieder zu verzeihen.



Heiraten in Frauental an der Laßnitz
Falls Sie vor haben in Frauental a.d.L. zu heiraten, setzen wir uns gerne mit Ihnen und Ihrem Partner zusammen und überlegen gemeinsam, wie Sie sich Ihren Hochzeitstag vorstellen.


An welchen Plätzen kann man sich bei uns das „ja-Wort“ geben?
Für eine Eheschließung ist die Wahl eines Ortes vorgeschrieben, der dem Ereignis einen würdigen Rahmen gibt. Bei uns können die Trauungen im Pavillon des Robert Fuchs-Parks bzw. im Sitzungssaal des Gemeindeamtes stattfinden.


Wo werden die Formalitäten erledigt?
Da die Marktgemeinde Frauental a.d.L. zum Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Deutschlandsberg gehört, bitten wir Sie, alle Formalitäten im Standesamt Deutschlandsberg, Hauptplatz 35, 8530 zu erledigen.


Welche Unterlagen benötigen Sie?
Volljährige Verlobte müssen für die Anmeldung ihrer Eheschließung mitbringen:
a) Geburtsurkunde
b) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer/innen Reisepass usw.)

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c) Nachweis des Wohnsitzes - gegebenenfalls des Aufenthaltes (für Personen die keinen Wohnsitz in Österreich haben)
d) Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B."Ing.").

Verlobte, die bereits verheiratet waren, zusätzlich:
a) Heiratsurkunde aller Vorehen.
b) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen, das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde.

Ausländische Verlobte, zusätzlich:
Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit - nicht älter als 6 Monate) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat).

Gegebenenfalls weitere Bestätigungen, wie z.B.
- Bestätigung über die Staatsangehörigkeit neuesten Datums
- Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. "Ing.")
- Eidesstattliche Erklärung
- Übersetzung
- Lichtbildausweis

Fremdsprachige Urkunden
Urkunden die nicht international oder in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt werden.

In bestimmten Fällen ist außerdem eine diplomatische Beglaubigung bzw. das Anbringen einer Apostille erforderlich.

Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern, zusätzlich:
Geburtsurkunden und - wenn vorhanden - Meldenachweis der Kinder

Minderjährige Verlobte: a) Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung.
b) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

Personen, für die ein/e Sachwalter/in bestellt wurde, zusätzlich: Einwilligung des/der Sachwalters/in, oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

Konventionsflüchtlinge, zusätzlich: Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Konventionspass)


Wie lange ist die Anmeldung zur Eheschließung gültig?
Die Anmeldung zur Eheschließung ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig.
Marktgemeinde Frauental a.d.L.

Schulgasse 1
8523 Frauental
Tel.:+43 3462 2315
Fax:+43 3462 2315-240
Email:gemeinde@gde-frauental.at
Parteienverkehr

Montag07.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag07.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag07.30 bis 12.00 Uhr
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Freitag07.30 bis 12.00 Uhr
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